Die Ausbildung zum Pharmareferenten
Förderung
Die Ausbildung zum Pharmareferenten im BAZ ist seitens der Bundesagentur für Arbeit förderbar. Die Förderung anhand eines Bildungsgutscheins muss der Interessierte selbst bei dem für ihn zuständigen Berater der Arbeitsagentur beantragen. Weiterhin können Förderungen für die Fortbildung zum Pharmareferenten gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Form des Meister-BAföG nutzbar gemacht werden.
Informationen dazu erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info
Antragsformulare können Sie sich im Informationsbereich auf unserer Seite downloaden.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an!
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Pharmareferenten sind qualifiziert, Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Zu dem sind sie befähigt biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben, Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen, Wirkungen von Arzneimitteln und Anwendungsempfehlungen zu erläutern, als auch Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen.
Darüber hinaus sind Sie in der Lage Wirkstoffgruppen und deren Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung pharmakologischer Eigenschaften und Darreichungsformen zu erklären, Krankheitsbilder und deren Ursachen unter Berücksichtigung pathophysiologischer Vorgänge zu beschreiben und zu zeigen, dass Krankheitsbilder mit Arzneimitteltherapien verknüpft werden können.
Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten hat und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Des Weiteren ist in jedem Fall die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anforderungen an die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass entsprechende Kenntnisse über die naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen, über die Pharmakologie, die Pharmakotherapie und über Krankheitsbilder, über das Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und der -ökonomie sowie über Kommunikation, Pharmamarkt und Pharmamarketing auf andere Weise erworben wurden.
Außerdem kann zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.
Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch persönlich zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter 040/37518166. Oder senden Sie uns einfach eine Email.
